Wie oft muss mein Auto zur Hauptuntersuchung?
Ein neu zugelassener Personenkraftwagen muss erstmals nach 36 Monaten vorgeführt werden, danach alle 24 Monate. Für andere Fahrzeugarten gelten eigene Fristen – Wohnmobile, Anhänger, Taxen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung stehen in kürzeren Abständen an.
Die Frist hängt am Fahrzeug, nicht am Halter: Wer ein gebrauchtes Auto kauft, übernimmt den laufenden Termin mit. Ein Blick auf die Plakette vor dem Kauf lohnt sich deshalb doppelt.
Woher weiß ich, wann die Untersuchung fällig ist?
Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen nennt den Termin: Die große Zahl in der Mitte ist das Jahr, und der Monat ist die Zahl, die ganz oben auf zwölf Uhr steht. Die Plakette ist gedreht montiert, damit sich der Monat auch aus einiger Entfernung ablesen lässt.
Zusätzlich steht das Datum im Prüfbericht der letzten Untersuchung und in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer den Bericht nicht mehr findet, kann ihn bei der Organisation anfordern, die zuletzt geprüft hat.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Geprüft wird alles, was die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit betrifft: Bremsanlage, Lenkung, Achsen und Aufhängung, Reifen, Beleuchtung, Sicht, elektronische Sicherheitssysteme, Karosserie und tragende Teile sowie die Abgaswerte.
Ausdrücklich nicht geprüft wird der Wartungsstand. Ob Öl oder Zahnriemen fällig sind, spielt für die Plakette keine Rolle – das ist Sache der Inspektion und wird bei der Untersuchung weder kontrolliert noch dokumentiert.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Das hängt an der Einstufung im Prüfbericht. Geringe Mängel kosten die Plakette nicht: Das Fahrzeug bekommt sie, der Mangel ist aber unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette, bis nachgebessert wurde.
Für die Nachuntersuchung bleibt ein Monat Zeit. Wird sie in dieser Frist durchgeführt, prüft die Organisation nur die beanstandeten Punkte und berechnet einen Teilbetrag. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt die volle Untersuchung erneut.
Was passiert, wenn ich den Termin überziehe?
Eine überschrittene Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet, dessen Höhe mit der Dauer steigt. Ab acht Monaten Überschreitung kommt zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister dazu.
Die Frist läuft dabei nicht neu an, sondern der nächste Termin bemisst sich weiterhin vom ursprünglichen Fälligkeitsmonat. Wer ein halbes Jahr zu spät kommt, verschiebt seinen Rhythmus also nicht, sondern verliert dieses halbe Jahr.
Warum wird die Untersuchung teurer, wenn ich zu spät komme?
Ab mehr als zwei Monaten Überschreitung schreibt § 29 StVZO eine erweiterte Hauptuntersuchung vor. Der Prüfer muss dann zusätzlich dokumentieren, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet, was Aufwand und Gebühr erhöht.
Der Aufschlag ist keine Strafe der Werkstatt, sondern gesetzlich vorgesehen und fällt bei jeder Organisation an. Er kommt zum Bußgeld hinzu, ersetzt es also nicht.
Ist die Abgasuntersuchung noch eine eigene Untersuchung?
Nein, sie ist seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung. Es gibt keine getrennte Plakette und keinen getrennten Termin mehr; auf dem Prüfbericht taucht sie als eigener Abschnitt auf.
Was geblieben ist, ist die Möglichkeit, sie vorab in einer Werkstatt durchführen zu lassen und das Ergebnis mitzubringen. Für die meisten Fahrzeuge lohnt das nicht – beides an einem Termin ist der kürzere Weg.
Kann ich die Untersuchung in jeder Werkstatt machen lassen?
In jeder Werkstatt, die einen Prüfer einer anerkannten Organisation ins Haus holt oder eine eigene Prüfstelle betreibt – und das sind die meisten. Die Untersuchung selbst nimmt immer die Organisation ab, nie die Werkstatt: Prüfen und Reparieren müssen getrennt bleiben.
Der Vorteil einer Werkstatt gegenüber einer reinen Prüfstelle liegt darin, dass kleine Beanstandungen sofort behoben werden können. Eine durchgebrannte Lampe kostet dort Minuten statt eines zweiten Termins.
Wie bereite ich mein Auto auf die Untersuchung vor?
Am meisten bringt eine Runde um das Fahrzeug: alle Leuchten durchschalten, Blinker und Bremslicht von jemandem kontrollieren lassen, Profiltiefe und Reifendruck prüfen, Wischerblätter und Scheibenwaschanlage testen, Hupe drücken. An genau diesen Kleinigkeiten scheitern die meisten Fahrzeuge.
Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I ins Auto und, falls vorhanden, die Nachweise über Umbauten. Ein aufgeräumter Kofferraum hilft ebenfalls: Der Prüfer muss an Reserverad und Wagenheberaufnahmen herankommen.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Die reine Prüfung dauert bei einem Personenkraftwagen üblicherweise unter einer Stunde. Dazu kommt die Zeit für Annahme und Übergabe in der Werkstatt sowie eine mögliche Wartezeit, wenn der Prüfer nur an bestimmten Tagen im Haus ist.
Länger wird es nur, wenn Beanstandungen sofort behoben werden sollen. Ob das am selben Tag geht, entscheidet sich am Befund und lässt sich vorher nicht zusagen.