mein-werkstatttermin

Ratgeber

HU und AU: Fristen, Ablauf, Kosten und Termin anfragen

Von Sophie Jansen · Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 31.08.2026

Die Hauptuntersuchung ist die einzige Prüfung am Auto, die der Gesetzgeber vorschreibt: § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verpflichtet Halter, ihr Fahrzeug in festen Abständen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Geprüft wird die Verkehrssicherheit – repariert wird dabei nichts. Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und keine getrennte Prüfung mehr.

„Die Hauptuntersuchung stellt fest, ob ein Fahrzeug sicher ist. Sie macht es nicht sicher – das ist die Aufgabe der Wartung davor.“
Kernaussage von mein-werkstatttermin

Kosten

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Die Gebühr setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Entgelt der Prüforganisation für HU und AU und dem Anteil der Werkstatt, die das Fahrzeug vorbereitet und vorführt. Der erste Teil unterscheidet sich je nach Organisation und Bundesland, der zweite je nach Betrieb. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis, sondern eine Spanne.

HU/AU bei mein-werkstattterminPreis auf Anfrage· ca. 45 Min.

Die Untersuchung umfasst:

  • Prüfung der Verkehrssicherheit nach dem amtlichen Mängelkatalog
  • Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung
  • Prüfbericht mit Einstufung aller Beanstandungen
  • Plakette auf dem hinteren Kennzeichen, wenn keine erheblichen Mängel vorliegen

Ein angezeigter Preis nennt den Einstieg und ist unverbindlich. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überzogen hat, bekommt eine erweiterte Hauptuntersuchung mit einem gesetzlich vorgesehenen Aufschlag – das nennt dir die Werkstatt vorher und nicht erst auf der Rechnung.

Ablauf

So läuft die Hauptuntersuchung ab

Geprüft wird nach einem amtlichen Katalog, nicht nach dem Ermessen des Prüfers. Der Ablauf ist deshalb bei jeder Organisation gleich aufgebaut.

  1. Papiere und IdentitätZuerst wird abgeglichen, ob das Fahrzeug den Papieren entspricht: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Typ und eingetragene Änderungen. Umbauten ohne Eintragung fallen hier auf, noch bevor die eigentliche Prüfung beginnt.
  2. Prüfung von außen und innenBeleuchtung, Scheiben, Wischer, Spiegel, Gurte, Karosserie und Reifen werden angesehen und bedient. Vieles davon lässt sich vorab selbst kontrollieren – deshalb scheitern so viele Fahrzeuge an Kleinigkeiten.
  3. Auf der BühneVon unten werden Bremsleitungen, Achsen, Lenkung, Auspuffanlage und tragende Teile auf Rost, Spiel und Undichtigkeiten geprüft. Bremskraft und Bremsgleichheit misst ein Prüfstand.
  4. AbgasuntersuchungDas Steuergerät wird ausgelesen und die Abgaswerte am Auspuff gemessen. Eine dauerhaft leuchtende Motorkontrollleuchte führt hier regelmäßig zur Beanstandung.
  5. Bericht und PlaketteAm Ende steht ein Prüfbericht, der jede Beanstandung mit ihrer Einstufung nennt. Ohne erhebliche Mängel bekommt das Fahrzeug die Plakette; andernfalls beschreibt der Bericht, was zu beheben ist.

Antworten

Häufige Fragen zu HU und AU

Wie oft muss mein Auto zur Hauptuntersuchung?

Ein neu zugelassener Personenkraftwagen muss erstmals nach 36 Monaten vorgeführt werden, danach alle 24 Monate. Für andere Fahrzeugarten gelten eigene Fristen – Wohnmobile, Anhänger, Taxen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung stehen in kürzeren Abständen an.

Die Frist hängt am Fahrzeug, nicht am Halter: Wer ein gebrauchtes Auto kauft, übernimmt den laufenden Termin mit. Ein Blick auf die Plakette vor dem Kauf lohnt sich deshalb doppelt.

Woher weiß ich, wann die Untersuchung fällig ist?

Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen nennt den Termin: Die große Zahl in der Mitte ist das Jahr, und der Monat ist die Zahl, die ganz oben auf zwölf Uhr steht. Die Plakette ist gedreht montiert, damit sich der Monat auch aus einiger Entfernung ablesen lässt.

Zusätzlich steht das Datum im Prüfbericht der letzten Untersuchung und in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer den Bericht nicht mehr findet, kann ihn bei der Organisation anfordern, die zuletzt geprüft hat.

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Geprüft wird alles, was die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit betrifft: Bremsanlage, Lenkung, Achsen und Aufhängung, Reifen, Beleuchtung, Sicht, elektronische Sicherheitssysteme, Karosserie und tragende Teile sowie die Abgaswerte.

Ausdrücklich nicht geprüft wird der Wartungsstand. Ob Öl oder Zahnriemen fällig sind, spielt für die Plakette keine Rolle – das ist Sache der Inspektion und wird bei der Untersuchung weder kontrolliert noch dokumentiert.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Das hängt an der Einstufung im Prüfbericht. Geringe Mängel kosten die Plakette nicht: Das Fahrzeug bekommt sie, der Mangel ist aber unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette, bis nachgebessert wurde.

Für die Nachuntersuchung bleibt ein Monat Zeit. Wird sie in dieser Frist durchgeführt, prüft die Organisation nur die beanstandeten Punkte und berechnet einen Teilbetrag. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt die volle Untersuchung erneut.

Was passiert, wenn ich den Termin überziehe?

Eine überschrittene Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet, dessen Höhe mit der Dauer steigt. Ab acht Monaten Überschreitung kommt zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister dazu.

Die Frist läuft dabei nicht neu an, sondern der nächste Termin bemisst sich weiterhin vom ursprünglichen Fälligkeitsmonat. Wer ein halbes Jahr zu spät kommt, verschiebt seinen Rhythmus also nicht, sondern verliert dieses halbe Jahr.

Warum wird die Untersuchung teurer, wenn ich zu spät komme?

Ab mehr als zwei Monaten Überschreitung schreibt § 29 StVZO eine erweiterte Hauptuntersuchung vor. Der Prüfer muss dann zusätzlich dokumentieren, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet, was Aufwand und Gebühr erhöht.

Der Aufschlag ist keine Strafe der Werkstatt, sondern gesetzlich vorgesehen und fällt bei jeder Organisation an. Er kommt zum Bußgeld hinzu, ersetzt es also nicht.

Ist die Abgasuntersuchung noch eine eigene Untersuchung?

Nein, sie ist seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung. Es gibt keine getrennte Plakette und keinen getrennten Termin mehr; auf dem Prüfbericht taucht sie als eigener Abschnitt auf.

Was geblieben ist, ist die Möglichkeit, sie vorab in einer Werkstatt durchführen zu lassen und das Ergebnis mitzubringen. Für die meisten Fahrzeuge lohnt das nicht – beides an einem Termin ist der kürzere Weg.

Kann ich die Untersuchung in jeder Werkstatt machen lassen?

In jeder Werkstatt, die einen Prüfer einer anerkannten Organisation ins Haus holt oder eine eigene Prüfstelle betreibt – und das sind die meisten. Die Untersuchung selbst nimmt immer die Organisation ab, nie die Werkstatt: Prüfen und Reparieren müssen getrennt bleiben.

Der Vorteil einer Werkstatt gegenüber einer reinen Prüfstelle liegt darin, dass kleine Beanstandungen sofort behoben werden können. Eine durchgebrannte Lampe kostet dort Minuten statt eines zweiten Termins.

Wie bereite ich mein Auto auf die Untersuchung vor?

Am meisten bringt eine Runde um das Fahrzeug: alle Leuchten durchschalten, Blinker und Bremslicht von jemandem kontrollieren lassen, Profiltiefe und Reifendruck prüfen, Wischerblätter und Scheibenwaschanlage testen, Hupe drücken. An genau diesen Kleinigkeiten scheitern die meisten Fahrzeuge.

Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I ins Auto und, falls vorhanden, die Nachweise über Umbauten. Ein aufgeräumter Kofferraum hilft ebenfalls: Der Prüfer muss an Reserverad und Wagenheberaufnahmen herankommen.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Die reine Prüfung dauert bei einem Personenkraftwagen üblicherweise unter einer Stunde. Dazu kommt die Zeit für Annahme und Übergabe in der Werkstatt sowie eine mögliche Wartezeit, wenn der Prüfer nur an bestimmten Tagen im Haus ist.

Länger wird es nur, wenn Beanstandungen sofort behoben werden sollen. Ob das am selben Tag geht, entscheidet sich am Befund und lässt sich vorher nicht zusagen.

Im Detail

Prüfbericht und Plakette – was die beiden Papiere aussagen

Der Prüfbericht ist das eigentliche Dokument. Er listet jede Beanstandung mit ihrer Einstufung auf und gilt als Nachweis über den geprüften Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung. Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist er das aussagekräftigere Papier, weil er auch geringe Mängel benennt, die die Plakette nicht verhindert haben.

Die Plakette dagegen trägt nur eine Information: wann die nächste Untersuchung fällig ist. Sie sagt nichts darüber aus, wie gut das Fahrzeug bei der letzten Prüfung abgeschnitten hat – ein Fahrzeug mit mehreren geringen Mängeln trägt dieselbe Plakette wie eines ohne jede Beanstandung.

Die Einstufungen im Prüfbericht
EinstufungWas sie bedeutetPlakette?Was zu tun ist
Ohne erkennbare Mängelkeine Beanstandungja—
Geringe Mängelohne unmittelbares Sicherheitsrisikojaunverzüglich beheben
Erhebliche MängelVerkehrssicherheit beeinträchtigtneinbeheben, Nachuntersuchung binnen eines Monats
Verkehrsunsicherunmittelbare Gefahr im BetriebneinWeiterfahrt ausgeschlossen

Welche Beanstandung in welche Stufe fällt, regelt der amtliche Mängelkatalog, nach dem alle anerkannten Organisationen prüfen.

Die Angaben in diesem Ratgeber sind allgemein gehalten. Verbindlich sind § 29 StVZO samt Anlagen sowie der amtliche Mängelkatalog; die Fristen für andere Fahrzeugarten weichen ab.

Vor Ort

HU-Werkstätten in deiner Stadt

Direkt zu den geprüften Betrieben mit Ab-Preis und freien Terminen:

HU-Termin anfragen

Ab-Preise vergleichen und den Wunschtermin unverbindlich anfragen – ohne Anruf.

HU-Werkstätten ansehen