Allgemeine Geschäftsbedingungen YellowFrog
Plattform Vermittlung Agenturleistungen und Partnerleistungen
Stand 5. November 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der YellowFrog Plattform, die Vermittlung von Leistungen sowie Verträge über Agentur-, Projekt-, White-Label- und Partnerleistungen. Welche Regelungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Rolle und dem konkreten Angebot. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen Bedingungen vor.
1 Anbieter und Kontakt
Anbieter ist:
YellowFrog B.V. Noorderpoort 33 5916 PJ Venlo Niederlande E-Mail: info@mein-werkstatttermin.de Website: www.yellowfrog.io
Eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 98534386. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL868536350B01.
2 Begriffe und Anwendungsbereich
YellowFrog betreibt eine digitale Plattform und Datenbank und erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Performance-Marketing, digitale Projekte, Analyse, Beratung, Vermittlung, Buchung, Partnerverwaltung und White-Label-Lösungen.
Nutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die die Plattform besucht, ein Konto verwendet oder eine Anfrage abgibt. Kunde ist eine Person oder ein Unternehmen, das YellowFrog mit einer eigenen Leistung beauftragt. Auftraggeber ist ein Kunde, Kooperationspartner oder White-Label-Partner, der YellowFrog unternehmerisch beauftragt. Leistungspartner ist ein selbstständiger Dritter, an den eine Anfrage vermittelt wird oder der eine Leistung ausführt.
Die Regelungen über Agentur-, Projekt-, Partner- und White-Label-Leistungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und vergleichbaren professionell handelnden Organisationen. Verbraucher können die öffentlich zugänglichen Plattformfunktionen nutzen und unverbindliche Anfragen stellen. Ein entgeltlicher Vertrag mit YellowFrog als Anbieter gegenüber einem Verbraucher entsteht nur, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen wird.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn YellowFrog ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen, Leistungserbringung oder die Annahme einer Zahlung gelten nicht als Zustimmung.
3 Rangfolge und Einbeziehung
Für ein Vertragsverhältnis gelten in folgender Rangfolge: die individuelle Auftragsbestätigung oder der Einzelvertrag, die konkrete Leistungsbeschreibung oder das Angebot, eine gegebenenfalls geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und anschließend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.
Diese Bedingungen werden vor Vertragsschluss in speicherbarer Form bereitgestellt oder verlinkt. Sie gelten nur, wenn die andere Partei vor Vertragsschluss zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen konnte und ihre Geltung akzeptiert hat.
4 Vertragsschluss und elektronische Kommunikation
Darstellungen auf Websites, in Portalen, Dashboards oder Präsentationen sind keine bindenden Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine Anfrage des Nutzers oder Auftraggebers ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag mit YellowFrog kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Vertrags, die Freischaltung einer ausdrücklich kostenpflichtigen Leistung oder den Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Für den Abschluss eines Partnervertrags zwischen YellowFrog B.V. und einem Werkstattbetrieb gelten vorrangig die Regelungen in Abschnitt 16 der Kanalbedingungen für Partnerbetriebe. Die Online-Anmeldung stellt ein Vertragsangebot des Partners dar. Der Partnervertrag kommt ausschließlich mit Zugang der Annahmeerklärung von YellowFrog B.V. in Textform zustande. Eine bloße technische Freischaltung oder die Aufnahme der Leistungserbringung ersetzt diese Annahmeerklärung nicht.
YellowFrog darf Vertragsunterlagen, Rechnungen und vertragsbezogene Mitteilungen elektronisch an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder über das Nutzerkonto übermitteln. Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Erfordernisse gespeichert. Der Auftraggeber ist für die Speicherung seiner Vertragsunterlagen verantwortlich.
5 Rolle von YellowFrog bei Vermittlungen
Soweit YellowFrog eine Anfrage an einen Leistungspartner übermittelt, Angebote oder Profile darstellt, Kontakte herstellt, Buchungen koordiniert oder einen Prozess technisch begleitet, handelt YellowFrog grundsätzlich als Vermittler. Der Vertrag über die fachliche Hauptleistung kommt unmittelbar zwischen dem Nutzer oder Kunden und dem ausgewählten Leistungspartner zustande, sofern im konkreten Angebot nicht ausdrücklich YellowFrog als ausführender Vertragspartner genannt ist.
Der Leistungspartner erbringt die vermittelte Leistung rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und in eigener Verantwortung. Er ist insbesondere für Leistungsumfang, Termine, Preise, Steuern, Genehmigungen, fachliche Eignung, gesetzliche Informationspflichten, Gewährleistung und Haftung verantwortlich. YellowFrog wird nicht Partei dieses Vertrags und schuldet weder dessen Abschluss noch dessen ordnungsgemäße Erfüllung.
YellowFrog kann Partner nach sachgerechten Kriterien auswählen, prüfen, sortieren oder empfehlen. Dies ist keine Garantie für Verfügbarkeit, Eignung, Bonität, Qualität oder einen bestimmten Erfolg. Nutzer müssen Angebot, Identität, Qualifikation und Vertragsbedingungen des Leistungspartners eigenverantwortlich prüfen.
6 Anfragen Angebote und Buchungen
Der Nutzer stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Dazu können Kontaktdaten, Projektbeschreibung, Budget, Termine, Bilder, Dateien und weitere Anforderungen gehören. YellowFrog darf Rückfragen stellen und Anfragen ablehnen, die unvollständig, rechtswidrig, missbräuchlich, technisch nicht bearbeitbar oder außerhalb des Leistungsangebots sind.
Angebote eines Leistungspartners stammen von diesem und sind nach dessen Bedingungen verbindlich oder unverbindlich. Eine Buchungsbestätigung über die Plattform dokumentiert den Vorgang, ersetzt aber nicht die Prüfung, wer Vertragspartner wird. Änderungen, Stornierungen und Mängel der vermittelten Hauptleistung sind vorrangig mit dem Leistungspartner zu klären. YellowFrog unterstützt in angemessenem Umfang bei der Kommunikation, ohne eine eigene Einstandspflicht zu übernehmen.
Der Nutzer darf nur Inhalte und Dateien übermitteln, zu deren Nutzung und Weitergabe er berechtigt ist. Personenbezogene Daten Dritter sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und vertrauliche Informationen dürfen nur übermittelt werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Rücknahme von Anfragen und Stornierung
(1) Unverbindliche Terminanfragen können jederzeit kostenfrei zurückgenommen werden, solange noch kein verbindlicher Werkstattvertrag zustande gekommen ist.
(2) Bei verbindlich vereinbarten Werkstattterminen kann die jeweilige Werkstatt eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie innerhalb von 60 Minuten nach Vertragsschluss ermöglichen, soweit diese Möglichkeiten im jeweiligen Angebot oder den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen vorgesehen sind.
(3) Etwaige Kostenfolgen einer späteren Stornierung richten sich nach den wirksam vereinbarten Bedingungen der jeweiligen Werkstatt und den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
7 Nutzerkonten und Plattformsicherheit
Konten sind personenbezogen oder einem bestimmten Unternehmen zugeordnet. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Mehrfachkonten, Identitätstäuschung, automatisiertes Auslesen, Manipulationsversuche, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und jede Nutzung zur Beeinträchtigung der Plattform oder anderer Nutzer sind untersagt.
Der Nutzer informiert YellowFrog unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch. YellowFrog darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen oder erhebliche Zahlungsrückstände bestehen. Vor einer dauerhaften Sperre erhält der Nutzer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit Gefahr im Verzug oder eine gesetzliche Pflicht dem nicht entgegensteht.
8 Agentur und Projektleistungen
Umfang, Ziele, Vergütung, Termine und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg zugesagt wird, schuldet YellowFrog die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht das Erreichen bestimmter Rankings, Reichweiten, Umsätze, Leads, Klickpreise, Veröffentlichungen oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse.
Schätzungen, Prognosen, Benchmarks und Mediapläne beruhen auf den bei Erstellung verfügbaren Informationen. Plattform-, Markt- und Algorithmusänderungen, Entscheidungen von Suchmaschinen, Werbenetzwerken, Hosting-, Software- oder sonstigen Drittanbietern liegen außerhalb der Kontrolle von YellowFrog.
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungen, Freigaben, Informationen oder Zugänge verspätet bereitgestellt werden oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber nutzbar und zumutbar sind.
YellowFrog darf qualifizierte Mitarbeitende, freie Fachkräfte und Subunternehmer einsetzen. YellowFrog bleibt für eigene vertragliche Pflichten verantwortlich. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
9 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugänge, Entscheidungen, Freigaben und Ansprechpartner bereit, die für die Leistung erforderlich sind. Er prüft Zwischenergebnisse und Freigabeanfragen innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist und weist unverzüglich auf erkennbare Fehler hin.
Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte, Marken, Daten, Bilder, Software, Adressbestände und Werbeaussagen rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er bleibt für rechtliche Pflichtangaben, produkt- und branchenspezifische Aussagen sowie die endgültige Freigabe von Veröffentlichungen verantwortlich, soweit YellowFrog nicht ausdrücklich mit einer rechtlichen Prüfung beauftragt wurde. YellowFrog erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung, darf YellowFrog die Leistung aussetzen und Termine anpassen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Zusätzliche Leistungen und hierdurch entstehende Mehrvergütungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung der Vertragsparteien.
Notwendige, tatsächlich angefallene und nachgewiesene Fremdkosten kann YellowFrog nur insoweit gesondert berechnen, als deren Erstattungsfähigkeit dem Grunde und der Höhe nach oder anhand objektiv bestimmbarer Berechnungsmaßstäbe bereits vertraglich vereinbart wurde. Im Übrigen bedarf die Übernahme zusätzlicher Kosten der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10 White Label und Kooperationsleistungen
Bei White-Label- und Kooperationsmodellen kann YellowFrog Leistungen unter der Marke oder innerhalb der Kundenbeziehung eines Kooperationspartners bereitstellen. Rollen, Außenauftritt, Freigaben, Vergütung, Lead-Zuordnung, Kundenschutz und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
Der Kooperationspartner darf gegenüber Endkunden keine weitergehenden Eigenschaften, Fristen, Preise, Garantien oder Vertretungsbefugnisse im Namen von YellowFrog zusagen, als schriftlich vereinbart. Er stellt sicher, dass Endkunden rechtzeitig transparente Informationen über Vertragspartner, Preise, Datenschutz und etwaige Vermittlungsrollen erhalten.
Kundendaten und Leads dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe, Mehrfachverwertung, Umgehung des vereinbarten Abrechnungsmodells oder unmittelbare Abwerbung ist unzulässig, soweit eine entsprechende Schutzpflicht im Einzelvertrag vereinbart ist und gesetzlich zulässig bleibt.
11 Preise Abrechnung und Zahlung
Preise, Abrechnungsmodell und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Drittbudgets, Medienkosten, Lizenzen, Reisekosten und sonstige Fremdkosten sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Einmalige Einrichtungsentgelte werden mit Vertragsschluss, laufende Entgelte jeweils zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums und variable oder aufwandsabhängige Entgelte nach Abrechnung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers kann YellowFrog die gesetzliche Handelsverzugsverzinsung nach niederländischem Recht sowie die gesetzlich oder vertraglich zulässigen Inkassokosten verlangen. Eine pauschale Mindestentschädigung wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mahn-, Zins- und Inkassoregeln; kostenpflichtige Inkassomaßnahmen erfolgen erst nach der erforderlichen kostenfreien Zahlungsaufforderung und Nachfrist.
YellowFrog darf nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung Leistungen aussetzen, wenn der Rückstand erheblich ist. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen und fest eingegangener, nicht mehr stornierbarer Fremdkosten verpflichtet.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Unternehmers sind nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Preise und Umsatzsteuer
Sämtliche gegenüber Partnerbetrieben angegebenen Vergütungen verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge), erfolgt die Rechnungsstellung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.
Ergänzend gilt § 15 „Vergütung und Umsatzsteuer" der Kanalbedingungen für Partnerbetriebe.
12 Drittanbieter Werbekonten und Budgets
Werbe-, Hosting-, Domain-, Software-, Analyse-, Zahlungs- oder Plattformdienste Dritter können eigenen Bedingungen, Preisen und Verfügbarkeiten unterliegen. Soweit der Auftraggeber selbst Vertragspartner des Drittanbieters wird, ist YellowFrog nicht für dessen Leistung verantwortlich.
Werbebudgets und sonstige Fremdkosten dürfen nur im vereinbarten Rahmen eingesetzt werden. Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Deckung und funktionsfähige Zahlungsmittel. Sperren, Prüfungen, Ablehnungen oder Änderungen durch Drittanbieter können die Leistung beeinträchtigen. YellowFrog wirkt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs an einer Lösung mit, schuldet jedoch keine Entscheidung des Drittanbieters.
13 Abnahme und Mängel
Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, zeigt YellowFrog ihre Fertigstellung an. Der Unternehmer prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer sie produktiv nutzt oder die Prüffrist ohne begründete Mängelanzeige verstreichen lässt, nachdem YellowFrog auf diese Folge hingewiesen hat.
YellowFrog erhält bei berechtigten Mängeln zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt diese innerhalb angemessener Frist fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Fehler, die auf nachträglichen Eingriffen, ungeeigneten Systemen oder vertragswidriger Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, sind keine von YellowFrog zu vertretenden Mängel.
14 Laufzeit Kündigung und Folgen
Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot oder Einzelvertrag. Fehlt eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung einer festen B2B-Laufzeit findet nur statt, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist; die Verlängerungsperiode darf die ursprünglich vereinbarte Laufzeit nicht überschreiten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegender oder trotz Abmahnung fortgesetzter Vertragsverletzung, erheblichem Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung oder einer konkreten Gefährdung von Systemen, Daten oder Rechten Dritter vor. Eine Abmahnung ist entbehrlich, soweit sie unzumutbar oder offensichtlich erfolglos ist.
Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende stellt YellowFrog vereinbarte Arbeitsergebnisse und exportierbare Kundendaten in einem marktüblichen Format bereit, soweit keine Zurückbehaltungsrechte, Rechte Dritter oder gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Zusätzliche Migrationsleistungen werden nach Aufwand vergütet. Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben und der Datenschutzerklärung gelöscht oder gesperrt.
15 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Vorbestehende Rechte, Methoden, Vorlagen, Softwarebausteine, Bibliotheken, Know-how und allgemeine Konzepte verbleiben bei der jeweiligen berechtigten Partei. Der Auftraggeber erhält an individuell für ihn erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen die im Vertrag bezeichneten Nutzungsrechte. Fehlt eine Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
Bearbeitung, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, Quellcodezugang und exklusive Rechte sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder für den Vertragszweck zwingend erforderlich ist. Rechte an Drittmaterial richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Arbeitsergebnisse nur zu Prüfzwecken genutzt werden.
Der Auftraggeber räumt YellowFrog die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten ein. Er stellt YellowFrog von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen solcher Inhalte frei, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. YellowFrog informiert ihn über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen ab.
16 Referenzen und öffentliche Kommunikation
YellowFrog darf den Unternehmensnamen und das Logo eines unternehmerischen Auftraggebers nur als sachliche Referenz verwenden, wenn der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat oder die Referenznutzung im Einzelvertrag vereinbart wurde. Fallstudien, Leistungskennzahlen, Zitate und nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse bedürfen einer gesonderten Freigabe.
Eine erteilte Zustimmung kann aus berechtigtem Grund für die Zukunft widerrufen werden. Bereits produzierte Printmaterialien müssen nicht vernichtet werden, dürfen aber nach Aufbrauch nicht neu aufgelegt werden.
17 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder vollstreckbarer Anordnung offengelegt werden müssen.
Zugriff dürfen nur Personen erhalten, die ihn für die Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre danach; Geschäftsgeheimnisse bleiben solange geschützt, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von YellowFrog und den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Verarbeitet YellowFrog personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO. Jede Partei bleibt für ihre eigenen Informations-, Rechtsgrundlagen- und Sicherheitsverpflichtungen verantwortlich.
18 Verfügbarkeit Änderungen und höhere Gewalt
YellowFrog bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung, sofern kein Service Level ausdrücklich vereinbart ist. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen und Ausfälle externer Anbieter können zu Einschränkungen führen. Planbare wesentliche Wartungen werden möglichst früh angekündigt.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Netzausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder Ausfälle kritischer Drittdienste. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen soweit zumutbar. Dauert die Störung länger als 30 Tage und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
19 Haftung
YellowFrog haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist die Gesamthaftung je Vertragsjahr zusätzlich auf die Nettovergütung begrenzt, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den betroffenen Leistungsbereich gezahlt hat oder zu zahlen hatte. Diese Obergrenze gilt nicht für die im vorherigen Absatz genannten Fälle.
Bei leicht fahrlässig verursachten mittelbaren Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und Ansprüchen Dritter haftet YellowFrog gegenüber Unternehmern nur, soweit solche Schäden Inhalt einer ausdrücklich übernommenen wesentlichen Vertragspflicht waren. Für Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, dem Auftraggeber zumutbarer Datensicherung entstanden wäre.
Soweit YellowFrog nur vermittelt, haftet YellowFrog nicht für Handlungen, Unterlassungen, Aussagen, Preise, Verfügbarkeit, Qualität oder Vertragsverletzungen des selbstständigen Leistungspartners. Eine Haftung für eigenes Auswahlverschulden oder eigene falsche Angaben bleibt nach den vorstehenden Regeln unberührt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von YellowFrog.
20 Freistellung bei Rechtsverletzungen
Verletzt ein Unternehmer durch bereitgestellte Inhalte, Weisungen, Werbeaussagen oder die Nutzung der Plattform schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, stellt er YellowFrog von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. YellowFrog informiert ihn unverzüglich, überlässt ihm soweit rechtlich möglich die Verteidigung und schließt ohne seine Zustimmung keine nachteilige Anerkennung oder Vereinbarung. Die Freistellung entfällt, soweit YellowFrog die Rechtsverletzung selbst verursacht oder zu vertreten hat.
21 Änderungen dieser Bedingungen
YellowFrog B.V. kann Änderungen der Vertragsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, technischer oder sicherheitsrelevanter Entwicklungen oder notwendiger Anpassungen des Leistungsangebots, in Textform anbieten. Die Änderungen werden ausschließlich wirksam, wenn der Vertragspartner ihnen ausdrücklich zustimmt. § 26 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
Änderungen werden mindestens vier Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform angeboten. Änderungen werden nur wirksam, wenn der Vertragspartner ihnen ausdrücklich zustimmt. Schweigen, die bloße weitere Nutzung der Leistungen oder das Unterlassen einer Kündigung gelten nicht als Zustimmung. Lehnt der Vertragspartner ein Änderungsangebot ab, wird der bestehende Vertrag zu den bisher vereinbarten Bedingungen fortgeführt. Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte bleiben unberührt. Preisänderungen und Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten bedürfen stets einer ausdrücklichen Vereinbarung. Gesetzliche Rechte und zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
Die Abrechnung von Entgelten, Fremdkosten oder sonstigen Vergütungsbestandteilen nach bereits bei Vertragsschluss vereinbarten, hinreichend bestimmten oder objektiv bestimmbaren Berechnungsgrundlagen stellt keine Vertragsänderung im Sinne dieser Regelung dar. Die nachträgliche Einführung neuer Vergütungsbestandteile oder die Änderung vereinbarter Berechnungsgrundlagen bedarf hingegen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien.
22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Organisationen sind die sachlich zuständigen Gerichte in Limburg, Standort Roermond, ausschließlich zuständig, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist. YellowFrog darf Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend machen. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
23 Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden können an info@mein-werkstatttermin.de gerichtet werden. YellowFrog bestätigt den Eingang und bemüht sich um eine sachgerechte Bearbeitung innerhalb angemessener Frist. Nutzer sollen den betroffenen Vorgang, Vertragspartner und das gewünschte Ergebnis möglichst konkret benennen.
YellowFrog ist nur dann zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder bereit, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder im Einzelfall ausdrücklich zugesagt wird. Gesetzliche Rechte, insbesondere der Zugang zu staatlichen Gerichten, bleiben unberührt.
24 Schlussbestimmungen
Eine Übertragung des gesamten Vertrags durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung von YellowFrog, die nicht unbillig verweigert wird. YellowFrog darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung oder Übertragung des betroffenen Geschäftsbereichs auf ein geeignetes verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Vertragspartners gewahrt bleiben.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Bestimmung, die zwingende Verbraucherrechte beschränkt, findet gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
25 Einbeziehung der Nutzungsbedingungen
(1) Für die Nutzung der Vermittlungsplattform mein-werkstatttermin.de gelten diese Nutzungsbedingungen, soweit sie wirksam in das Nutzungsverhältnis zwischen dem Nutzer und YellowFrog B.V. einbezogen wurden.
(2) YellowFrog stellt dem Nutzer die Nutzungsbedingungen vor Abgabe einer rechtlich verbindlichen Erklärung in zumutbarer Weise zur Verfügung und ermöglicht deren Speicherung.
(3) Der Vertrag über eine Kfz-Service- oder Reparaturleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werkstatt zustande. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkstatt werden nur dann Bestandteil dieses Vertrags, wenn sie gesondert wirksam einbezogen wurden.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
26 Einbeziehung der Kanalbedingungen, Rangfolge und Vertragsänderungen
(1) Geltung der Kanalbedingungen
Für Partnerverträge zwischen YellowFrog B.V. und gewerblichen Werkstattbetrieben gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kanalbedingungen für Partnerbetriebe in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung. Beide Regelwerke werden Bestandteil des Partnervertrags, sofern sie wirksam einbezogen wurden.
(2) Rangfolge
Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Kanalbedingungen für Partnerbetriebe gehen die spezielleren Regelungen der Kanalbedingungen vor. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über den Vertragsschluss, die kostenlose Testphase, die Vergütung, die Vertragslaufzeit und die Kündigung. Individuelle Vereinbarungen zwischen YellowFrog B.V. und dem Partner haben Vorrang.
(3) Änderungen der Vertragsbedingungen
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Kanalbedingungen für Partnerbetriebe bedürfen einer Vereinbarung zwischen YellowFrog B.V. und dem Partner. YellowFrog kann dem Partner Änderungen in Textform anbieten. Das Änderungsangebot muss die vorgesehenen Änderungen und den Zeitpunkt ihres beabsichtigten Inkrafttretens erkennen lassen. Änderungen werden nur wirksam, wenn der Partner ihnen ausdrücklich zustimmt. Schweigen, die bloße weitere Nutzung der Plattform oder das Unterlassen einer Kündigung gelten nicht als Zustimmung.
(4) Änderungen der Vergütung
Eine Änderung der vereinbarten monatlichen Vergütung bedarf ebenfalls einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen YellowFrog B.V. und dem Partner. Gesetzlich vorgeschriebene Änderungen der umsatzsteuerlichen Behandlung richten sich nach § 15 der Kanalbedingungen für Partnerbetriebe.
(5) Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
27 Verbindliche Buchung von Werkstattleistungen
(1) Anwendungsbereich
Über mein-werkstatttermin.de können Kunden bei teilnehmenden Werkstattbetrieben unverbindliche Terminanfragen stellen und, soweit die entsprechende Funktion freigeschaltet ist, verbindliche Werkstattleistungen buchen. Ob eine Anfrage unverbindlich oder eine Buchung kostenpflichtig und verbindlich ist, wird vor Abgabe der jeweiligen Erklärung ausdrücklich kenntlich gemacht.
(2) Vertragspartner
Bei verbindlichen Buchungen kommt der Vertrag über die jeweilige Werkstattleistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem im Buchungsvorgang bezeichneten Werkstattbetrieb zustande. YellowFrog B.V. vermittelt den Vertragsschluss und wird nicht Vertragspartner des Werkstattvertrags. Der rechtliche Name und die Kontaktdaten des Werkstattbetriebs werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung angezeigt.
(3) Vertragsschluss
Soweit eine Werkstatt über die Plattform ein verbindliches Angebot für eine konkret bezeichnete Leistung zu einem angegebenen Gesamtpreis und einem bestimmten Termin bereitstellt, nimmt der Kunde dieses Angebot durch Betätigung der mit „Kostenpflichtig buchen" beschrifteten Bestellschaltfläche an. Der Werkstattvertrag kommt mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der Werkstatt oder ihrer hierzu bevollmächtigten Empfangsvertreterin zustande. Eine unverbindliche Terminanfrage stellt dagegen keine kostenpflichtige Bestellung dar und führt für sich genommen nicht zum Abschluss eines Werkstattvertrags.
(4) Leistungsumfang und Vergütung
Der geschuldete Leistungsumfang, der Termin und die Vergütung ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss angezeigten und vereinbarten Werkstattangebot. Der Gesamtpreis wird einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer und aller obligatorischen Preisbestandteile ausgewiesen. Zusätzliche, nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasste Arbeiten und hierdurch entstehende zusätzliche Vergütungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Kunde und Werkstatt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Zahlung und Durchführung
Zahlungsempfänger, Zahlungsweise, Fälligkeit und Ort der Leistungserbringung werden vor Abschluss der Buchung angegeben. Die Durchführung der vereinbarten Werkstattleistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Werkstattbetrieb.
(6) Widerrufsrecht
Soweit dem Kunden als Verbraucher für den Werkstattvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss eine entsprechende Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular. Die Ausübung des Widerrufsrechts ist gegenüber dem Werkstattbetrieb oder über die von YellowFrog B.V. hierfür im Namen des Werkstattbetriebs bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion möglich.
(7) Vorzeitiger Beginn der Werkstattleistung
Soll die Werkstattleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, wird der Kunde zuvor gesondert um seine ausdrückliche Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn gebeten. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts und ein etwaiger Wertersatzanspruch richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere §§ 356 und 357a BGB.
(8) Stornierung und gesetzliche Rechte
Etwaige zusätzliche vertragliche Stornierungsmöglichkeiten richten sich nach den vor Vertragsschluss wirksam vereinbarten Bedingungen der jeweiligen Werkstatt. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Gewährleistungs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Eine vertragliche Stornierungsfrist beschränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
(9) Vertragsbestätigung
Nach wirksamem Abschluss des Werkstattvertrags erhält der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail. Die Bestätigung enthält die vereinbarten Vertragsinhalte sowie die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen, soweit diese nicht bereits ordnungsgemäß auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt wurden.
(10) Verantwortlichkeiten
Die Werkstatt ist für die vertragsgemäße Erbringung ihrer Werkstattleistungen und die daraus folgenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden verantwortlich. YellowFrog B.V. bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer eigenen Vermittlungsleistungen und die sie betreffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Zwingende gesetzliche Ansprüche gegen YellowFrog B.V. werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
28 Nutzung der Werkstattsuche über externe Anwendungen
(1) YellowFrog B.V. kann Funktionen der Plattform mein-werkstatttermin.de auch über externe Anwendungen und digitale Schnittstellen, insbesondere über eine ChatGPT-App, bereitstellen.
(2) Über diese Anwendungen können Nutzer insbesondere nach Werkstätten, Fahrzeugleistungen, Preisen und Standorten suchen sowie Informationen zu verfügbaren Angeboten erhalten.
(3) Die Nutzung einer externen Suchfunktion begründet für sich genommen keinen Werkstattvertrag. Ein verbindlicher Vertrag über eine Werkstattleistung kommt ausschließlich nach Maßgabe des jeweils vorgesehenen und eindeutig gekennzeichneten Buchungsverfahrens zustande.
(4) Soweit eine externe Anwendung auf mein-werkstatttermin.de weiterleitet, erfolgt der verbindliche Buchungsabschluss ausschließlich über den dort bereitgestellten Buchungsprozess.
(5) Vertragspartner der gebuchten Werkstattleistung ist ausschließlich die jeweils angegebene Werkstatt. YellowFrog B.V. handelt als Vermittlerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(6) Für die Nutzung externer Anwendungen können ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. Zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.
(7) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit externen Anwendungen enthält die Datenschutzerklärung von mein-werkstatttermin.de.
